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Sind Defibrillatoren Pflicht in der Schweiz?

Sind Defibrillatoren Pflicht in der Schweiz?
11.08.2020
Überall begegnet man inzwischen den kleinen Lebensrettern - den Defibrillatoren. Doch müssen Gemeinden, Sportvereine, Schulen etc. überhaupt einen solchen anschaffen? Ist dies Pflicht in der Schweiz oder ist die Bereitstellung eines AEDs für die Öffentlichkeit freiwillig?
Momentan gibt es noch kein Gesetz, das vorschreibt, ob Defibrillatoren vorhanden sein müssen. Die Anschaffung eines Geräts ist freiwillig. Jedoch entscheiden sich immer mehr Unternehmen, selbst aktiv zu werden und ihre Einrichtung mit einem AED (Automatischen Externen Defibrillator) auszustatten. Aber was ist der Grund dafür?

Der plötzliche Herz-Kreislaufstillstand gehört zu den häufigsten Todesursachen in der Schweiz. Falls keine sofortigen Rettungsmassnahmen getroffen werden, beträgt die Überlebenschance ohne Defibrillator 5 %. Wenn ein AED zur Verfügung steht, erhöht sich die Überlebensquote auf 60 %!

Aber muss ich als Laie überhaupt jemandem helfen?
Ja. In der Schweiz ist jede Person verpflichtet, einem in Lebensgefahr schwebenden Menschen zu helfen. (StGb Art. 128) Es gibt jedoch Ausnahmen, falls eine Hilfe nicht zumutbar wäre (z.B. Wasserrettung bei einem Nichtschwimmer).
Auch Laien dürfen einen Defibrillator bedienen. Die Anwendung ist sehr einfach, denn die meisten Geräte führen mittels Sprach- oder Grafikanzeigen durch die gesamte Reanimation. Auch geben die Geräte nur wenn nötig Stromstösse ab. Bei den ZOLL Geräten werden Sie ausserdem mittels CPR Feedback sicher durch die Reanimation begleitet. Somit kann ein Laie nichts falsch machen.

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