FAQ - Anleitungen, Infos zu Defibrillatoren, Herz-Kreislaufstillstand, Herzdruckmassage und Reanimation

Unterlassen der Nothilfe Art. 128 StGB
- Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm nach den Umständen zugemutet werden kann,
- wer andere davon abhält, Hilfe zu leisten, oder sie dabei behindert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Haftung bei Bereitstellung eines AED
Wer einen AED der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, muss sicherstellen, dass:
- Der AED fachgerecht installiert ist.
- Wartung und Überprüfungen gemäss den Vorgaben des Herstellers regelmässig erfolgen.
- Es keine groben Mängel gibt, die den Einsatz des AED gefährden könnten.
Moderne AEDs minimieren das Risiko einer Fehlanwendung, da sie nur einen Schock abgeben, wenn dies medizinisch notwendig ist. So können auch Laien sicher helfen.

Schutz für Helfende
Personen, die in einer Notsituation einen AED einsetzen, profitieren von rechtlichem Schutz:
- Helferhaftung: Nach Art. 19 StGB sind Helfende von der Haftung ausgenommen, solange sie nicht grob fahrlässig handeln.
- Guter Samariter Schutz: Obwohl dieser Begriff in der Schweiz nicht explizit verwendet wird, schützen die bestehenden Gesetze Helfende vor rechtlichen Konsequenzen.